Informationspflicht nach § 9 EnSikuMaV
Mit der bis zum 28.02.2023 befristeten Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, (kurz: EnSikuMaV) wurden uns als Eigentümerin von Wohngebäuden weitere Informationspflichten zur Energieeinsparung auferlegt. Diese sollen helfen, einer Notfallsituation bei der Versorgung mit Erdgas oder Fernwärme vorzubeugen. Die erforderlichen Informationen zu Verbrauchs- und Kostendaten sowie voraussichtlichen Kosten inkl. eines rechnerischen Einsparpotenzials möchten wir unseren Mitgliedern möglichst ressourcenschonend auf unserer Website zur Verfügung stellen.
Um die Aktualität der sich ändernden Informationen zu gewährleisten, verweisen wir auf die jeweiligen Versorger in der nachfolgenden Tabelle:
Wärmeversorgung |
Standort |
Versorger |
Gas |
Neumünster |
|
Fernwärme |
Neumünster |